Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Business Assistance, Benjamin Stremitzer (nachstehend Business Assistance genannt). Die AGB sind auch dann gültig, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Allfällige AGB des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn diesen seitens Business Assistance explizit schriftlich zugestimmt wurde.
1. Angebote
Angebote von Business Assistance sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 30 Tage gültig. Die Angebotslegung ist grundsätzlich kostenlos. Sollte eine verbindliche Angebotslegung ohne umfangreiche Vorleistungen oder eine Pilotierung nicht möglich sein, legt Business Assistance ein Richtoffert mit unterschiedlichen preislichen Bandbreiten vor.
2. Lieferungen, Lieferzeiten, Vorausbuchungen
Unsere Lieferungen und Leistungen unterliegenden unterschiedlichen Lieferzeiten, die nach Art und Umfang des Projekts, allgemeiner Verfügbarkeit zu Stichtagen, sowie nach Auftragsspitzen variieren können. In Offerten genannte Lieferzeiten sind als unverbindliche allgemeine Indikationen zu verstehen. Verbindlich werden Lieferzeiten erst bei im Falle einer definitiven Beauftragung, und wenn die Auftragsvergabe einen Liefertermin beinhaltet und dieser von uns bestätigt wurde.
3. Leistungen
Die missbräuchliche oder ungesetzliche Verwendung von Leistungen von Business Assistance durch den Auftraggeber unterliegt ausschließlich der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat sich selbst über die ordnungsgemäße Nutzung von Leistungen von Business Assistance zu informieren.
Die Weitergabe von Leistungen von Business Assistance durch den Auftraggeber an Dritte ohne explizite Zustimmung von Business Assistance kann zu Schadenersatzforderungen durch Business Assistance führen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders präzisiert, exkl. Mwst oder etwaiger branchenüblicher Abgaben. Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders präzisiert, sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Business Assistance berechtigt, Mahnspesen sowie Zusatzkosten zu verrechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen von Business Assistance wird ein Eigentumsvorbehalt, respektive der Widerspruch der Nutzungsvereinbarung, vereinbart.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
6. Gerichtsbarkeit
Es gilt österreichisches Recht in der jeweils aktuellen Fassung.
Als Gerichtsstand wird 1010 Wien vereinbart.
Zusatzbestimmungen: Geschäftsbereich Adressverlag
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Business Assistance (GB Adressverlag) ist die Österreichische Gewerbeordnung, insb. § 151 GewO neu, sowie die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Gewerbeordnung erlaubt Adressverlagen sowohl Daten zu recherchieren, zu vermieten, zu verkaufen oder zu vermitteln.
A1.
Business Assistance vermietet, verkauft oder vermittelt sowohl Daten aus eigenen Beständen oder von bewährten Partnern. Diese Daten werden mit großer Sorgfalt recherchiert, mittels zahlreicher Methoden auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft und laufend aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt wird keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen.
A2.
Auf speziellen Kundenwunsch kann Business Assistance auch andere Datenbestände vermitteln, deren allgemeine Qualität unbekannt oder nicht abgeschätzt werden kann.
Weiters kann Business Assistance auf Kundenwunsch auch nicht handelsübliche Daten erheben, über deren inhaltliche Qualität vorweg keine verbindlichen Aussagen getroffen werden kann.
A3.
Sofern nicht im Einzelfall ausgeschlossen, steht dem Auftraggeber eine anteilsmäßige Refundierung für „nicht korrekte“ Adressen zu, wobei im Regelfall der postalische Retourenvermerk herangezogen wird.
Diese Refundierung kann der Einfachkeit halber auch über eine größere Lieferung oder eine Rabattierung anhand von Erfahrungswerten bei Lieferung erfolgen.
Weitere Möglichkeiten der Refundierung sind der anteilsmäßige Austausch von Adressen oder die Rückvergütung des anteilsmäßigen Kaufpreises.
Jede weitere Art der Vergütung sowie die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Preise
Für die Miete/Überlassung von Adressen zu Marketingzwecken werden nutzungsabhängige Entgelte verrechnet, die von der einfachen Verwendung bis zur ständigen und unbeschränkten Verwendung reichen.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für Preisauskünfte die einfache Verwendung.
Ordnungsgemäße Verwendung von Daten
Der Verwendung der vermieteten/überlassenen Daten kann durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingeschränkt sein.
Business Assistance übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Daten durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich selbst über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die gesetzlich zulässige Verwendung zu informieren.
Business Assistance ist bemüht, Auftraggebern korrekte/aktuelle Auskünfte zu juristischen Fragen zu geben. Für diese Auskünfte kann jedoch seitens Business Assistance keine Haftung übernommen werden.
Business Assistance empfiehlt allen Auftraggebern, sich selbst über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und entsprechenden juristischen Rat einzuholen.
A4.
Vermietete oder überlassene Adressen dürfen nur vom Auftraggeber selbst verwendet werden. Jede Art der Weitergabe (entgeltlich/unengeltlich) an Dritte ist unzulässig. Verbundwerbung (gemeinsame Werbung verschiedener Unternehmen) bedarf der gesonderten Zustimmung. Bei Firmengruppen/Konzernen gilt die Lizensierung, sofern nicht anders schriftlich formuliert, auf das in der Rechnung bezogene Unternehmen.
Der Aufbau oder die Verwertung der Daten oder Datenteilen in eigenen Produkten (CD-Rom-Datenbanken, Internet-Datenbanken, oder Einzelverwertung) ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Verwahrung der Daten und die zweckdienliche Verwendung in Art und Umfang.
A5.
Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Verwahrung der ihm übermittelten Daten. Sofern Daten aus zweckdienlichen Gründen an Dritte (spezialisierte Dienstleister) weitergegeben werden müssen, sind dem Dienstleister nur jene Datenteile/Felder zu übermitteln, die zur zweckdienlichen Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind. Eine Datenschutzerklärung zwischen Auftraggeber und Dienstleister entbindet den Auftraggeber nicht von der unbeschränkten Haftung gegenüber Business Assistance.
A6.
Sofern nicht anders präzisiert, werden Daten zur einmaligen Verwendung weitergegeben. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass mittels Kontrolladressen die Einhaltung dieser Vereinbarung überwacht werden kann und die Nichteinhaltung der Vereinbarung Schadenersatzforderungen und/oder Konventionalstrafen zur Folge hat.
Unabhängig davon, wird bei Verstoß die einmalige Verwendung der Liefermenge(n), der die Kontrolladresse entstammt, in Rechnung gestellt.
A7.
Werden Daten zur mehrfachen (nicht unbeschränkten) Verwendung weitergegeben, ist der Nutzungszeitraum, sofern nicht anders präzisiert, auf 6 Monate beschränkt.
A8.
Die Speicherung der Daten in kundeneigenen Datenbanken (z.B. CRM-Systeme, o.ä.) ist nur bei “unbeschränkter” Verwendung möglich.
A9.
Werden Daten in Abonnement-Form weitergegeben, so gilt, sofern nicht anders präzisiert, die “unbeschränkte Verwendung” während der Laufzeit des Abonnements.
Sofern nicht anders präzisiert, wird ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen.
Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht 30 Tage vor Ablauf des Abonnements gekündigt wird.
Liegt kein “Vertragsdatum” vor, so gilt das Datum der ersten Abonnement Rechnung als Vertragsdatum.
A10.
Bei Weitergabe von Daten über Agenturen ist uns von der Agentur der Endkunde schriftlich zu nennen.
Die Nutzung der Daten ist nur dem jeweils lizensierten Endkunden gestattet.
Weiters sind eventuell gesonderte Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit Agenturen, Vermittlern und Wiederverkäufer zu berücksichtigen.
Daten-Dienstleistungen, Rechenzentrums-Dienstleistungen
Rechtsgrundlage für die Rechenzentrums- & Datendienstleistungen von Business Assistance für Dritte ist die Gewerbeordnung sowie die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Mit der Übernahme Ihrer Daten erklären wir schlüssig, Ihr Datengeheimnis zu wahren und Ihre Daten nur befugten Mitarbeitern innerhalb unseres Unternehmens anzuvertrauen.
Jede Weitergabe an Dritte grundsätzlich ausgeschlossen und erfolgt nur auf Ihre ausdrückliche Anordnung.
Business Assistance bietet zahlreiche Dienstleistungen, die auf dem Abgleich verschiedener Datenbestände basieren, an.
Dieser Abgleich wird anhand langjähriger Erfahrung und in Abstimmung mit den Erfordernissen des Auftraggebers durchgeführt.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es auch unter Einsatz aller Verfahren kaum möglich ist, alle Treffer innerhalb von Datenbeständen zu erkennen.
Deswegen werden, je nach Einsatzgebiet, mit dem „Overkill Verfahren“ mehr Treffer gelöscht oder mit dem „Underkill Verfahren“ weniger Treffer zusammengeführt.
Die Präzision dieser Abgleichverfahren hängt von der inhaltlichen und formellen Qualität der Daten und dem Einsatz ab.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Aufwand für dieselbe Datenmenge sehr unterschiedlich sein kann und dass vor allem der Vergleich von Firmendaten unvergleichbar aufwendiger ist als jener von Personendaten.
Die Kosten des Abgleichs sind in der Regel an den „Pareto-Effekt“ gebunden, wonach eine steigende Trefferanzahl sich unproportional in den Kosten niederschlägt.
Business Assistance wird deshalb ein optimales Kosten-Nutzen Verhältnis für das individuelle Projekt des Auftraggebers vorschlagen.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass gewünschte Preisnachlässe nur auf Kosten der Trefferquote gewährt werden können.
Business Assistance behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
Für die Anreicherung von Daten mit Marketingdaten gelten die Bestimmungen aus dem GB Adressverlag, sofern diese anwendbar sind.
Die Weitergabe von angereicherten Daten an Dritte bedarf der Vereinbarung/Lizensierung. Die Weitergabe von angereicherten Daten an Wiederverkäufer ist ausgeschlossen.
Reklamationen & Haftung
Reklamationen sind sofort nach Auftreten zu beanstanden.
Berechtigte Mängel werden von Business Assistance selbstverständlich kostenlos nachgebessert.
Ist auch die Nachbesserung mangelhaft oder unsererseits nicht möglich, so haftet Business Assistance verhältnismäßig maximal bis zur Auftragshöhe des jeweiligen Auftrages.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer in den gesetzlich dafür vorgesehenen Fällen.
Mängel, die aus einer unzureichenden Beauftragung bzw. Projektdetaillierung (siehe Abgleich) resultieren, können leider nicht kostenlos behoben oder nachgebessert werden.
Wir behalten uns vor, für die Erwiderung von unverhältnismäßig umfangreichen Mängelrügen für nicht vorhandene Mängel einen Kostenersatz zu verrechnen.